Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Dieses Schreiben gliedert sich in vier Teile.

Teil A: Allgemeine Bestimmungen.

Teil B: Vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) geplante und angebotene Kurse der Ersten-Hilfe Programme.

Teil C: Durch Firmen/Vereine/Gruppen initiierte Kurse der Ersten-Hilfe Programme.

Teil D: Ausbildungen der DRK-internen Mitarbeiterschulung.

 

Teil A: Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1  Allgemeines

 

  1. Das Bildungszentrum des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Rhein-Erft e.V. kurz „DRK“ ist Anbieter der in diesen AGB geregelten Kurse.

  2. Als Vertragspartner gilt immer die Person oder Organisation, die Teilnehmer zu Kursen anmeldet oder Lehrangebote anfordert.

  3. Die Anmeldung von Teilnehmern zu allen Lehrangeboten erfolgt durch den Vertragspartner online. Hierfür sind durch den Vertragspartner mindestens der Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Kontaktmöglichkeit zu jedem Teilnehmer anzugeben.

  4. Das DRK behält sich in seinen Lehrgangsangeboten das Hausrecht vor.

  5. Diese AGB regeln die Durchführungen aller Lehrangebote des DRK.

  6. Das DRK ist ermächtigte Stelle nach dem  DGUV Grundsatz 304-001 und arbeitet nach den Leitfäden für Erste Hilfe des DRK Bundesverbandes.

 

§ 2 Datenschutz

Es erfolgt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke (Erstellen von Bescheinigungen, Abrechnung mit BG/UK, Erinnerung an Auffrischungen) verwendet. Handelt es sich bei dem Vertragspartner und dem Kursteilnehmer um unterschiedliche Personen, liegt es am Vertragspartner, den Teilnehmer auf die Speicherung hinzuweisen. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.

§ 3 Haftung, Schadenersatzansprüche

 

  1. Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen des DRK erfolgen auf eigene Gefahr.

  2. Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin/des Vertragspartners oder der Teilnehmerin/des Teilnehmers gegen das DRK sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  3. Der Ausschluss gemäß Absatz 2 gilt ferner dann nicht, wenn das DRK Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten). Dies sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin/der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  4. Das DRK haftet nicht für Schäden, die Teilnehmerinnen und Teilnehmern von privaten Fahrgemeinschaften entstehen.

§ 4 Salvatorische Klausel

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB soll eine dem Sinn und Zweck dieser AGB-bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung treten.

  2. Abweichend ausgehandelte Nebenabreden sind nur gültig, soweit sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

  3. Als Gerichtsstand wird 50126 Bergheim vereinbart.

     

 

Teil B Vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) geplante und angebotene Kurse der Ersten-Hilfe Programme (offene Kurse)

 

§ 5 Kursangebot

 

  1. Das DRK bietet gemäß seinem Internetauftritt www.drk-rhein-erft.de/Bildungszentrum oder nach Absprache Kurse an. Diese Kurse sind offene Kurse, die für jedermann zugänglich sind (solange es freie Plätze gibt).

  2. Die Anmeldung zu den Kursen findet primär über den Internetauftritt des DRK statt. Anmeldungen per Telefon sind jedoch ebenfalls möglich.

     

    § 6 Absage von Kursen

  1. Ein Kurs kann durch das DRK abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern nicht erreicht wird. Die Absage wird dem Vertragspartner rechtzeitig, jedoch mindestens 7 Tage vor Lehrgangsbeginn bekannt gegeben. Aus Gründen höherer Gewalt oder Krankheit kann der Lehrgang kurzfristig abgesagt werden. In beiden Fällen entstehen dem DRK hierdurch keine weiteren Verpflichtungen. Bei einer Absage durch das DRK entstehen auch dem Vertragspartner keine weiteren Kosten.

  2. Das DRK bietet über seine Homepage für abgesagte Kurse mögliche Ersatztermine an.

  3. Eine Absage durch den Vertragspartner muss spätestens 7 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen ist der vollständige Lehrgangsbeitrag durch den Vertragspartner zu zahlen.

§ 7 Entgelt

Für Kurse sind entsprechende Gebühren durch den Vertragspartner zu entrichten. Die aktuellen Kosten können dem Internetauftritt des DRK entnommen werden (www.drk-rhein-erft.de/Bildungszentrum). Für Betriebshelfer übernimmt diese Kosten in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft, sofern das entsprechende Formular durch beide Vertragsparteien richtig und vollständig ausgefüllt ist (bitte informieren Sie sich über die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGV/GUV-V A1) sowie die erläuternde DGUV Regel 100-001). Unternehmen, die bei der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) versichert sind, beantragen bitte im Vorfeld des Kurses ein Anmeldeformular bei der BGN. Einrichtungen, die über die Unfallkasse versichert sind, beantragen bitte im Vorfeld des Kurses entsprechende Gutscheine bei der Unfallkasse (UK). Sollte die Berufsgenossenschaft/UK bei durchgeführten Schulungen eine Zahlung allgemein oder für einzelne Mitarbeiter ablehnen oder nur anteilige Beträge übernehmen, müssen die anfallenden (Rest-) Kosten durch den Vertragspartner getragen werden. Die Abrechnung mit der BG/UK übernimmt das DRK. Bei Nicht-Übernahme durch die BG/UK, bezahlt der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Kursgebühren direkt im Kurs. Für größere Gruppen kann eine Rechnungsstellung erfolgen.

§ 8 Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen können nur nach abgeschlossener und finanzierter Teilnahme ausgestellt werden. Hierzu notwendig ist eine persönliche Unterschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin in der Teilnehmerliste sowie eine aktive Teilnahme im Lehrgang und darin enthaltenen praktischen Übungen. Der Lehrgangsleiter/ die Lehrgangsleiterin hat die letzte Entscheidung über die Ausgabe der Bescheinigungen.

 

 

Teil C Durch Firmen/Vereine/Gruppen initiierte Kurse der Ersten-Hilfe Programme (geschlossene Kurse)

 

§ 9 Kursangebot

 

  1. Das DRK bietet gemäß seinem Internetauftritt www.drk-rhein-erft.de/Bildungszentrum Kurse an. Darüber hinaus bietet das DRK nach Absprache und bei garantierter Mindestteilnehmerzahl geschlossene Kurse an (im Folgenden: „geschlossene Kurse“).

  2. Eine Kursbuchung kann über den Internetauftritt des DRK oder per Telefon erfolgen. Die Kursbestätigung erfolgt durch das DRK per Email, sobald ein Dozent/eine Dozentin zugeteilt wurde.

     

    § 10 Voraussetzungen für Kurse

  1. Für die Kurse müssen nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften geeignete Räume und Einrichtungen vorhanden sein.  Es muss ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50 qm aufweist und in dem die Teilnehmer durch theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und Übungen in Erster Hilfe unterwiesen werden können. Der Raum muss über ausreichend Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitzmöglichkeiten, sowie Waschgelegenheit und Toiletten vorhanden sein. Es muss die Möglichkeit bestehen, einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz zu bringen.

  2. Für Kurse, die in den Räumlichkeiten des Unternehmers stattfinden (im Folgenden: „Inhouse-Kurse“), bzw. für geschlossene Kurse wird immer eine Kursteilnehmerzahl von mindestens 15 Teilnehmern berechnet. Jeder weitere Teilnehmer wird ebenfalls berechnet.

  3. 20 Teilnehmer ist die maximale Teilnehmerzahl pro Kurs für BG/UK-zugelassene Kurse. Für andere Kurse können andere Teilnehmerzahlen abgesprochen werden.

  4. Eine Parkmöglichkeit (maximal 5 Gehminuten vom Lehrgangsort entfernt) für den Dozenten/die Dozentin muss gegeben sein.

 

§ 11 Absage von Kursen

 

  1. Ein Kurs kann durch das DRK abgesagt werden. Die Absage wird dem Vertragspartner rechtzeitig, jedoch mindestens 7 Tage vor Lehrgangsbeginn bekannt gegeben. Sollte aus Gründen höherer Gewalt oder Krankheit der Lehrgang kurzfristig ausfallen müssen, ist dies möglich. In beiden Fällen entstehen dem DRK hierdurch keine weiteren Verpflichtungen. Bei einer Absage durch das DRK entstehen auch dem Vertragspartner keine weiteren Kosten.

  2. Das DRK bietet über seine Homepage für abgesagte Kurse mögliche Ersatztermine an und ist bemüht passende Ersatztermine zu finden.

  3. Eine Absage durch den Vertragspartner muss schriftlich spätestens 7 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen wird eine Bearbeitungs- und Ausfallpauschale von 200,00 € erhoben.

     

§ 12 Entgelt

  1. Für Kurse sind entsprechende Gebühren durch den Vertragspartner zu entrichten. Die aktuellen Kosten können dem Internetauftritt des DRK entnommen werden (www.drk-rhein-erft.de/Bildungszentrum). Für Betriebshelfer übernimmt diese Kosten in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft, sofern das entsprechende Formular durch beide Vertragsparteien richtig und vollständig ausgefüllt ist (bitte informieren Sie sich über die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGV/GUV-V A1) sowie die erläuternde DGUV Regel 100-001). Unternehmen, die bei der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) versichert sind, beantragen bitte im Vorfeld des Kurses ein Anmeldeformular bei der BGN. Einrichtungen, die über die Unfallkasse versichert sind, beantragen bitte im Vorfeld des Kurses entsprechende Gutscheine bei der Unfallkasse (UK). 

  2. Bei geschlossenen, nicht über die BG/UK abrechenbaren Lehrgängen, ist Kostenschuldner der Vertragspartner. Sollte die Berufsgenossenschaft/UK bei durchgeführten Schulungen eine Zahlung allgemein oder für einzelne Mitarbeiter ablehnen oder nur anteilige Beträge übernehmen, müssen die anfallenden (Rest-) Kosten durch den Vertragspartner getragen werden.

  3. Die Abrechnung mit BG/UK übernimmt das DRK. Bei Nicht-Übernahme durch die BG/UK wird eine Rechnungsstellung an den Vertragspartner erfolgen.

  4. Wird die Teilnehmerzahl unterschritten, hat der Vertragspartner die Differenz zu 15 Teilnehmern je Kurstag mit € 40,00 pro fehlendem Teilnehmer zu tragen.

 

Beispiel: nur 8 Teilnehmer sind anwesend: der Vertragspartner muss € 280,00 (7 x € 40,00) selber tragen und erhält hierüber eine Rechnung.

  1. Für geschlossene Kurse, die nicht in DRK-Räumlichkeiten stattfinden, wird zudem – unabhängig von der Teilnehmerzahl – eine Logistikpauschale von 75,00 € pro Kurstag berechnet.

§ 13 Teilnahmebescheinigungen

  1. Teilnahmebescheinigungen können nur nach abgeschlossener und finanzierter Teilnahme ausgestellt werden. Hierzu notwendig ist eine persönliche Unterschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin in der Teilnehmerliste sowie eine aktive Teilnahme im Lehrgang und darin enthaltenen praktischen Übungen. Der Lehrgangsleiter/die Lehrgangsleiterin hat die letzte Entscheidung über die Ausgabe der Bescheinigungen.

 

Teil D: Ausbildungen der Mitarbeiterschulung im DRK

 

§ 14 Kursangebot

 

  1. Das DRK bietet gemäß seinem Internetauftritt www.drk-rhein-erft.de/Bildungszentrum oder nach Absprache Kurse an. Diese Kurse sind offene Kurse, die für jedermann zugänglich sind (solange es freie Plätze gibt).

  2. Die Anmeldung zu den Kursen findet primär über den Internetauftritt des DRK statt. Anmeldungen per Telefon sind jedoch ebenfalls möglich.

     

    § 15 Absage von Kursen

  1. Ein Kurs kann durch das DRK abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmern nicht erreicht wird. Die Absage wird dem Vertragspartner rechtzeitig, jedoch mindestens 7 Tage vor Lehrgangsbeginn bekannt gegeben. Sollte aus Gründen höherer Gewalt oder Krankheit der Lehrgang kurzfristig ausfallen müssen, ist dies möglich. In beiden Fällen entstehen dem DRK hierdurch keine weiteren Verpflichtungen. Bei einer Absage durch das DRK entstehen auch dem Vertragspartner keine weiteren Kosten.

  2. Das DRK bietet über seine Homepage für abgesagte Kurse mögliche Ersatztermine an.

  3. Eine Absage durch den Vertragspartner muss spätestens 7 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen sind 10 € pro Tag durch den Vertragspartner zu zahlen.

§ 16 Entgelt

  1. Für Kurse sind entsprechende Gebühren durch den Vertragspartner zu entrichten. Die aktuellen Kosten können dem Internetauftritt des DRK entnommen werden (www.drk-rhein-erft.de/Bildungszentrum). Für Mitarbeiter des DRK Kreisverbandes Rhein-Erft e.V. und seiner Gliederungen werden die Kosten durch den Kreisverband übernommen. Für Mitarbeiter anderer DRK Institutionen sowie DRK-fremden Personen erfolgt eine Rechnungsstellung an den Vertragspartner.

  2. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird der entsendenden Gemeinschaft ein Betrag von 10 € pro Tag in Rechnung gestellt.

§ 17 Teilnahmebescheinigungen

  1. Teilnahmebescheinigungen können nur nach abgeschlossener und finanzierter Teilnahme ausgestellt werden. Hierzu notwendig ist eine persönliche Unterschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin in der Teilnehmerliste sowie eine aktive Teilnahme im Lehrgang und darin enthaltenen praktischen Übungen. Der Lehrgangsleiter/die Lehrgangsleiterin hat die letzte Entscheidung über die Ausgabe der Bescheinigungen.